Gemäß|Entsprechend dem Gesetz 5/2005, von 26 Mai, für die Erhaltung|Konservierung der Umgebungsbezogenrelevanzräume (LECO) die Gebräuche in einem natürlichen Raum Protegé|Schützling qualifizieren sie sich in erlaubten Gebräuchen, autoritzables oder verboten.
Die erlaubten Gebräuche und Aktivitäten|Tätigkeiten sind all jene, dass Protegés|Schützlinge kompatibel mit den Zielen von Schutz der natürlichen Räume sind und dass sie seine|ihre natürlichen Werte nicht verändern. Jedoch sind die Gebräuche und verbotene Aktivitäten|Tätigkeiten jene, die nicht kompatibel mit dem Schutz des natürlichen Raumes sind, Protegé|Schützling für|durch|wegen die Wirkungen|Einschläge, die sie darin erzeugen könnten.
Jedoch, all jene Aktivitäten|Tätigkeiten, die mit gewissen Bedingungen kompatibel mit dem Schutz des natürlichen Mediums|Umgebung sein können, ohne davon zu verschlechtern, werden seine|ihre Werte für Aktivitäten|Tätigkeiten autoritzables gehalten. Diese Aktivitäten|Tätigkeiten müssen vom kompetenten|zuständigen Organ|Orgel auf Grund der Materie|Gebiets autorisiert werden, welches unförmig im kompetenten|zuständigen Organ|Orgel hinsichtlich natürlichen Räumen Protegés|Schützlinge beantragen muss, bevor man löst. Artikel 21 von der LECO.
Die Umweltplanungsinstrumente, das heißt, die Anordnungs|Priesterweihen|Regelungs-Pläne der Natürlichen Mittel|Ressourcen (PORN) und der Pläne|Ebenen Rektor von Gebrauch und Führung|Verwaltung (PRUG) definieren sie unter anderen Themen, den Gebräuchen und Aktivitäten|Tätigkeiten, die erlaubt werden, autoritzables und verboten im natürlichen Raum Protegé|Schützling, den sie regulieren.
Anschließend|Nun feim Referenz zu einigen der am meisten seitens der Benutzer beantragten Aktivitäten|Tätigkeiten und Besuchern der natürlichen Räume Protegés|Schützlinge, die vorherige Bevollmächtigung|Genehmigung brauchen:
Maschinelle Übersetzung. Entschuldigung für die Unannehmlichkeiten