Logo del Govern de les Illes Balears

Fortgeschrittene Suche

Dienst|service Von Pharmazeutischer Anordnung|priesterweihe|regelung

Bevollmächtigungs-Antrag für den Umzug von einem Apothekenbüro

Den endgültigen Umzug von einem Apothekenbüro autorisieren. Fragt für mehr Information zu aquí ab".

Maximale Rate für die Resolution

6 Monate

Maximale Rate für die Benachrichtigung

.

Schweigen der Verwaltung

Negativ

Einführungs-Form

Teil-Gesuch

Zweck des Verwaltungsweges

No

Beobachtungen

-Gesetz 7/1998 von Pharmazeutischer Anordnung
-Erlass 65/2001
-Erlass 64/2001
-Gesetz 30/1992, von 26 November, von Juristischem Regime der Öffentlichen Verwaltungen und von der Allgemeinen Verwaltungs-Vorgehensweise.
-Gesetz 3/2003 von 26 März, von juristischem Regime der Verwaltung von der CAIB

Liste Vorschriften

Dokumentar-Vereinfachung

Kompetentes Organ, um zu lösen

Generaldirektor, Allgemeine Richtung Von Wirtschaftlicher Führung Und Apotheke

Gebäude

  • Dienst|service Von Pharmazeutischer Anordnung|priesterweihe|regelung
    Carrer de Jesús 38 A 07010  Palma
    Tel.: 971 17 73 83
    Fax: 971 17 73 03
Karte  -  RSS  -  Motiv

Maschinelle Übersetzung. Entschuldigung für die Unannehmlichkeiten

© Govern de les Illes Balears