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Landwirtschaftlich|agrarisch-garantie-grund Und Staudamm Der Balearischen Inseln|häuserblöcke (fogaiba)

Hilfsmittel für die Pflanzen-Verteidiger-Gruppierungen und für die ATRIA, für die Förderung von landwirtschaftlichem l’associacionisme mit Pflanzenverteidigungszielen, für l’any 2011

S’aprova die Einberufung für die Förderung von landwirtschaftlichem l’associacionisme mit Zielen, agroambientals und, konkret, von den Verteidiger-Gruppierungen bestimmte d’ajudes Pflanzlich (ADV) gebildet d’acord mit l’Ordre des Rates d’Agricultura und Fischfang, von 7 März 1990, dass er die Pflanzen-Verteidigungs-Gruppierungen reguliert, zum Zweck mit l’administració im Kollektivkampf gegen die Agenten mitzuarbeiten, schädlich von den Pflanzen, d’acord mit dem, was l’Ordre der Rätin begründet, d’Agricultura und Fischfang, von 10 März 2005, für welche s’estableixen die von den Subventionen in den Bereichen regulierenden Grundlagen landwirtschaftlich und Fischdampfer, publiziert im Offiziellen Bulletin der Balearischen Inseln Nr. 43, von 17 März 2005.

Diese Hilfen werden sich d’acord mit der Verordnung gewähren (CE) Nr. 1857/2006 von der Kommission, von 15 Dezember 2006, über l’aplicació der Artikel 87 und 88 der Abhandlung zu den staatlichen Hilfen für die kleinen und Durchschnitte, unternommen, der Produktion, von landwirtschaftlichen Produkten und die man die Verordnung modifiziert (CE) gewidmet, Nr. 70/2001, in der Offiziellen Tageszeitung der Europäischen Union von 16 Dezember 2006 publiziert.

Während der fünf ersten Ablaufjahre von den ADV tendran die Berücksichtigung d’Agrupacions für in Landwirtschaft Integrierte Verarbeitungen (ATRIA) und, daher, sie werden den Hilfen zustimmen können, die das Ministerium von Umwelt und Land- und Meeres-Medium für diese Ziele festlegt (MARM).

Territorial-L’àmbit d’aplicació d’aquestes Hilfen ist, für die ATRIA, die Balearischen Inseln; und, für die ADV, l’illa von Mallorca.

Adressaten

1. Können Nutznießerinnen d’aquestes Hilfen die gebildeten Pflanzen-Verteidigungs-Gruppierungen sein d’acord, mit l’Ordre des Rates d’Agricultura und Fischfang, von 7 März 1990, und im Register d’ADV mit Vorzeitigkeit zur Beendigung der Präsentierungsrate der Anträge eingeschrieben.
2. Die Pflanzenverteidigungsvereine, vor der Resolution des allgemeinen Direktors d’Agricultura von 25 Januar 2005 eingeschrieben, für die die minimale Oberfläche für jeden Anbautyp bemerkt dass sie die Pflanzen-Verteidigungs-Gruppierungen haben müssen, dass sie die in l’esmentada erforderten für jeden Anbautyp begründeten minimalen Oberflächen nicht haben Resolution, werden Nutznießerinnen d’ajudes für die vorgesehenen Tätigkeiten in den Buchstaben sein können zu), b), c) und d) von l’apartat Viertel der anwesenden Resolution, in der anteiligen Menge in seiner Oberfläche.

Voraussetungen

Zusätzlich zu den in den vorhergehenden Abschnitten festgelegten Bedingungen, werden sie die Bedingungen von l’annex I der Verordnung erfüllen müssen (CE) Nr. 70/2001 von der Kommission, von 12 Januar 2001, bezüglich zu l’aplicació von den Artikeln 87 und 88 von der Abhandlung CE zu den staatlichen Hilfen in den kleinen und unternommenen Durchschnitten, und die vorgesehenen Bedingungen in l’Ordre des Rates d’Agricultura und er Fischt von 7 März 1990 dass er die Pflanzen-Verteidiger-Gruppierungen, ebenso wie die im legislativen Erlass eingerichteten 2/2005, von 28 Dezember reguliert, für welchen s’aprova der vom Subventions-Gesetz umgeschmolzene Text.

Maximale Rate für die Resolution

Die maximale Rate ist er, um die ausdrückliche Resolution zu diktieren, aus sechs Monaten, ab l’acabament der Antragspräsentierungsrate gezählt.

Maximale Rate für die Benachrichtigung

Die maximale Rate, um über die ausdrückliche Resolution zu benachrichtigen, ist er aus sechs Monaten, ab l’acabament der Rate von Antragspräsentierung, und s’ha gezählt, individuell die interessierten Personen zu benachrichtigen.

Schweigen der Verwaltung

Negativ

Einführungs-Form

Berufs-Gesuch|Instanz

Zweck des Verwaltungsweges

No

Liste Vorschriften

Dokumentar-Vereinfachung

Dokumente

Antrags-Präsentierung


    Die Anträge d’ajuda die s’ajustaran zu dem minimalen Inhalt, der in l’annex I erscheint, s’han d’adreçar zur Präsidentin vom FOGAIBA.

    Fristen: Die Antragspräsentierungsrate wird er anfangen, vom Datum der Veröffentlichung im BOIB d’aquesta Resolution zu zählen, und wird am 30. Juni 2011 beenden.

    Ort : Die Anträge s’han, im Register zu zeigen, vom FOGAIBA, im Register des Präsidentschafts-Ministeriums oder in irgendwelchem von den Registern der 30/1992 in l’article 38.4 des Gesetzes vorhergesehen werden, von 26 November, von juristischem Regime der öffentlichen Verwaltungen und von der allgemeinen Verwaltungsvorgehensweise.

    Dokumentation:
    Diese Anträge, deren Modell mittels der Webseite http://www.caib.es erhalten werden können wird, s’han d’acompanyar der folgenden Dokumentation:
    a) Beglaubigte Fotokopie vom NIF von l’entitat.
    b) Beglaubigte Fotokopie vom DNI des Vertreters.
    c) Von den Statuten beglaubigte Fotokopie, Verordnung oder Schrift von Verfassung von l’entitat, richtig im entsprechenden Register eingeschrieben, und Beglaubigung der Vertretung, mit der man den Antrag unterschreibt.
    d) Antrag von Banküberweisung (Formular TG002) oder von der Berechtigung der Bankrechnung akkreditives Dokument.
    e) Subvencionables-Ausgabe Vorhersage, vom Präsidenten von l’ADV unterschrieben.
    f) Liste von l’inventari, mit den Raten d’amortització des Materials inventariable, vom ADV mit Subvention in den letzten 5 Kampagnen erworben.
    g) Justificativa Dokumentation der Erfüllung der Bedingungen von l’annex I der Verordnung (CE) Nr. 70/2001 von der Kommission, von 12 Januar 2001, bezüglich zu l’aplicació der Artikel 87 und 88 von der Abhandlung CE zu den staatlichen Hilfen in den kleinen und unternommene Durchschnitte, dass er aus einer verantwortlichen Erklärung bestehen wird von l’òrgan von Richtung von beantragendem l’entitat, das letzte gezeigte abgeschlossene Dokument TC 2 der Sozialversicherung oder, in seinem Fall, negative Bescheinigung der Sozialversicherung, die er bestätigt, die nicht arbeitsam hat, und die letzten jährlichen Rechnungen.

Kompetentes Organ, um zu lösen

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    Tel.: 971 17 66 66
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