1. S’aprova die Einberufung, zugehörig zu l’any 2011, der Hilfen, von den natürlichen Schwierigkeiten dafür bestimmt, die Landwirte zu entschädigen, in von Berg entbegünstigten Zonen, d’acord mit dem, was l’Ordre der Rätin d’Agricultura begründet, und Fischfang, von 18 Dezember 2007, für welche s’estableixen die regulierenden Grundlagen für die Subventionsgewährung, im Land-Entwicklungs-Programm der Balearischen Inseln vorhergesehen, dass im Offiziellen Bulletin der Balearischen Inseln publizierte Nr. 188, von 20 Dezember 2007.
2. Die Objekthilfen der anwesenden Einberufung haben als Ziel die Landwirte für die zusätzlichen costs und die von den Schwierigkeiten abgeleiteten Verluste d’ingressos entschädigen dass er die landwirtschaftliche Produktion in Bergzonen aufwirft, vermeidend natürliche und soziale Risiken Derivate seines Fehlers d’ús und die traditionelle Landschaft haltend Balearer wie außer seinem Reichtum sozial und natürlich, d’acord mit dem, was das Land-Entwicklungs-Programm der Balearischen Inseln für die Periode 2007-2013 und den Buchstaben festlegt, zu), Einschnitt und), von l’article 36 und l’article 37 der Verordnung (CE) Nr. 1698/2005 vom Rat, von 20 September 2005.
Territorial-L’àmbit werden d’aplicació der Subventionen all die von Berg wählbar von den Balearischen Inseln entbegünstigten Zonen sein, übereinstimmend mit der der die Direktive von 14 Juli 1986 86/466/CEE, des Rates, der Gemeinschaftliste von entbegünstigten Zonen bezüglich, gemäß der Direktive 75/268/CEE begründet, und der die folgenden Gemeinden verstehen: Alaró, Andratx, Banyalbufar, Bunyola, Calvià, Campanet, Deià, Escorca, Esporles, Estellencs, Fornalutx, Lloseta, Mancor de la Vall, Pollença, Puigpunyent, Selva, Sóller, Santa Maria del Camí und Valldemossa.
1. Von den Nutznießern bestimmte Bedingungen
Die Landwirte, die im Moment der Präsentierung des Antrags d’ajuda die folgenden Bedingungen vereinen, können nutznießend von den Hilfen sein, die diese Einberufung vorhersieht:
a) Landwirts-Sein zu Haupttitel oder Schlagzeile d’una qualifizierte landwirtschaftliche Nutzung wie zu vorrangig, sei es daß zu Titel individuell oder als Mitglied d’una als Genossenschaft, landwirtschaftliche Gesellschaft von Transformation oder Landgesellschaft gebildete landwirtschaftliche Nutzung Menorquinerin.
b) Daß tenguin sein Wohnsitz im Gemeindebezirk in welchem s’ubiqui l’explotació oder in einiger der Grenzgemeinden, in einiger der hervorragend entbegünstigten Zonen platziert.
2. Von den Nutzungen bestimmte Bedingungen
Die landwirtschaftlichen Nutzungen für welche sol•liciti die kompensatorische Entschädigung sie werden vereinen müssen, im Moment der Präsentierung von der sol•licitud d’ajuda, die folgenden Bedingungen:
a) Aufgestellt sein, völlig oder teilweise, in den in Territorial-l’àmbit einschließlichen Gemeinden d’aplicació d’aquesta Resolution, einverstanden der erste Punkt 3 von l’apartat. L’ajuda wird nur der Oberfläche von l’explotació gewährt werden, in von Berg entbegünstigter Zone eingeschlossen.
b) Eine maximale Viehladung haben d’1 Groß-Vieh-Einheit (UBM) für Hektar von farratgera Oberfläche.
Zu solchen Wirkungen s’entén für UBM: die Stiere, die Kühe und andere Tiere von Rinder-l’espècie von mehr als zwei Jahren und den èquids von mehr als sechs Monaten. Für anderes Alter und Vieharten s’estableix die folgende Äquivalenz:
- Bòvids von sechs Monaten zu zwei Jahren entsprechen 0,6 UBM.
- Oví und caprí entsprechen 0,15 UBM.
c) Eine landwirtschaftliche Oberfläche, höher als zwei Hektar haben.
d) Die Nutzungen daß sol•licitin die kompensatorische Entschädigung hat im allgemeinen Register d’explotacions landwirtschaftlich von den Balearischen Inseln eingeschriebene d’estar (RGEA).
e) Die Bedingungen und Verpflichtungen von Konditionalität definieren im Königlichen Erlass 486/2009 erfüllen, von 3 d’abril, für welchen s’estableixen die gesetzlichen Bedingungen von Führung und die guten Landwirtschaftlich- und Umweltbedingungen, die die Landwirte erfüllen müssen, die direkte Zahlungen im Rahmen der landwirtschaftlichen Politik empfangen, Kommune, die Nutznießer bestimmter Landentwicklungshilfen, und der Landwirte, die Hilfsmittel kraft der Unterstützungsprogramme für die Umstrukturierung und Wiederumwandlung und für die Prämie für Start des Weinbergs empfangen.
3. Die allgemeinen Bedingungen, in den vorhergehenden Doppelpunkten s’hauran festgelegt, während der fünf Jahre folgend zum Datum der Gewährung von l’ajuda zu unterhalten.
Die maximale Rate ist er, um die ausdrückliche Resolution zu diktieren, aus sechs Monaten ab l’acabament der Antragspräsentierungsrate.
Die maximale Rate ist er, um über die ausdrückliche Resolution zu benachrichtigen, aus sechs Monaten, ab l’acabament der Rate von Antragspräsentierung, und s’ha, individuell die interessierten Personen zu benachrichtigen.
Negativ
Berufs-Gesuch|Instanz
No
null, Landwirtschaftlich|agrarisch-garantie-grund Und Staudamm Der Balearischen Inseln|häuserblöcke (fogaiba)
Maschinelle Übersetzung. Entschuldigung für die Unannehmlichkeiten