In Anwendung von der Verordnung (CE) 183/2005, vom Parlament Europeu und vom Rat müssen von 12 Januar, von dem die Bedingungen hinsichtlich Hygiene der Futter befestigt werden, die Futterunternehmensnutzer garantieren dass die Etablierungen unter seiner Kontrolle verfügen von der entsprechenden Bevollmächtigung und der eingeschrieben sind im Etablierungs-Register des Bereichs der Tierernährung, vorausgesetzt dass sie einige der folgenden Aktivitäten ausführen:
a) herstellen und/oder einiges der Futter kommerzialisieren dass in der Verordnung (CE) 1831/2003 oder einiges der Produkte eingerichtet werden der sie in der Direktive 82/471/CEE gezeigt werden und worin man Referenz im Kapitel 1 des Annexs IV der Verordnung (CE) 183/2005 macht;
b) herstellen und/oder Vormischungen kommerzialisieren, die die Zusätze für Futter benutzen, worin man Referenz im Kapitel 2 des Annexs IV der Verordnung (CE) 183/2005 macht;
c) für die Kommerzialisierung herstellen oder ausschließlich für die Notwendigkeiten produzieren von seiner Nutzung zusammengesetzte Futter dass Zusätze, für Futter oder Vormischungen, die Zusätze für Futter enthalten, und denen er gemacht wird, Referenz im Kapitel 3 des Annexs IV der Verordnung benutzen (CE) 183/2005.
Die Etablierungsschlagzeilen des Bereichs der Tierernährung müssen garantieren, dass all die Etappen von Produktion, Transformation und Verteilung, die unter seiner Kontrolle stattfinden, in Übereinstimmung mit der Gemeinschaftgesetzgebung, der kompatiblen staatlichen Gesetzgebung und dem guten Praktikum ausgeführt werden, und insbesondere garantieren müssen, dass sie die zutreffenden Bedingungen hinsichtlich Hygiene erfüllen.
Darin, für die Lebensmittelproduktion bestimmte Tiere zu ernähren, müssen die Landwirte Maßnahmen und Vorgehensweisen, um im Niveau am niedrigsten zu unterhalten, in denen das Risiko von biologischer Verschmutzung logisch denken vorbeikommen kann, Chemie und Physik von den Futtern, von den Tieren und von den Tierursprungsprodukten annehmen.
Die Unternehmensnutzer von Futtern und den Viehzüchtern müssen erhalten und nur die Futter, von den registrierten Etablierungen und/oder autorisiert, benutzen stammen gemäß der Verordnung (CE) 183/2005.
3 Monate
3 Monate
Positiv
Teil-Gesuch
No
Muss das Register oder die Bevollmächtigung von einer Schaffung modifiziert werden, nachdem es vorher beantragt worden ist, wenn die Kapazität gezeigt hat, um sich Aktivitäten zu widmen, dass sie ergänzen oder dass sie die Aktivitäten ersetzen, für die er registriert worden war, oder autorisiert anfangs.
Es muss zeitlich das Register oder die Bevollmächtigung von einer Schaffung für eine oder mehrere von seinen Aktivitäten oder für alle abgebrochen werden, wenn man zeigt, dass er aufgehört hat, die Bedingungen zu erfüllen, die darin anwendbar sind. Die Aufhängung wird dauern, bis die Schaffung wieder diese Bedingungen erfüllt.
Man wird das Register oder die Bevollmächtigung von einer Schaffung für eine Aktivität oder mehreren in den folgenden Fällen widerrufen:
- Die Schaffung hört in eine von seinen Aktivitäten oder in mehreren auf.
- Man zeigt, dass er die zu seinen Aktivitäten während der Periode von einem Jahr anwendbaren Bedingungen nicht erfüllt hat.
- Werden darin Unzulänglichkeiten beobachtet oder er hat auf wiederholte Art die Produktion in einer Schaffung unterbrechen müssen und der Nutzer des Futterunternehmens kann angemessene Garantien noch nicht bezüglich der Produktion künftig anbieten.
Zur Allgemeinen Richtung von Landwirtschaft, in den Delegationen des öffentlichen Unternehmens FOGAIBA (Palme, Campos, Felanitx, Manacor, Inca, sa Pobla und Sóller), in den insulars Räten von Ibiza und Formentera und von Menorca, oder in die vorgesehene Form im Artikel 38.4 des Gesetzes 30/1992, von 26 von November, von juristischem Regime von den Verwaltungen, öffentlich und von der Vorgehensweise, administrativ allgemein.
Generaldirektorin , Allgemeine Richtung|leitung|steuerung Von Land- Und Meeres-medium
Maschinelle Übersetzung. Entschuldigung für die Unannehmlichkeiten