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Allgemeine Richtung Von Einwanderung Und Zusammenarbeit

Einberufung von für das Jahr 2011 an örtliche Körperschaften gerichteten Subventionen hinsichtlich Einwanderung

Die Subventionen hinsichtlich Einwanderung festlegen, an örtliche Körperschaften der Balearischen Inseln gerichtet, zum Zweck, die Entwicklung von Programmen und Tätigkeiten, die sich an die Aufnahme wenden, und der Integration der immigrierten Bevölkerung zu fördern.

Adressaten

Die Gemeinden mit einer Bevölkerung, niedriger als 100.000 Einwohner und die Gemeinschaften von Gemeinden, in beiden Fällen von des Territorialbereichs der Balearischen Inseln.

Voraussetungen

- Auf dem laufenden über den Verpflichtungen, Steuer und von der Sozialversicherung sein.
- Genug die Subventionen oder die vorher von der Autonomen Gemeinschaft der Balearischen Inseln empfangenen Hilfsmittel gerechtfertigt haben.
- Vor der Verwaltungsautorität akkreditieren, dass man in keinen der Umstände begeht, die der Artikel 10 des legislativen Erlasses 2/2005 festlegt, oder eine Erklärung mit diesem Ziel ausführen.
- Während des Jahres 2011 einige der Tätigkeiten ausführen, zur Aufnahme und zur Integration der begründeten immigrierten Personen im Abschnitt 4 dieser Einberufung gerichtet.

Maximale Rate für die Resolution

3 Monate.

Maximale Rate für die Benachrichtigung

3 Monate.

Schweigen der Verwaltung

Negativ.

Einführungs-Form

Berufs-Gesuch|Instanz

Zweck des Verwaltungsweges

Si

Liste Vorschriften

Dokumentar-Vereinfachung

Dokumente

Initialisierungs-Formalität: Rate für den Antrag

Kompetentes Organ, um zu lösen

Generaldirektorin , Allgemeine Richtung Von Einwanderung Und Zusammenarbeit

Gebäude

  • Allgemeine Richtung Von Einwanderung Und Zusammenarbeit
    Pl. de la Drassana, 4 07012  Palma
    Tel.: 971 17 74 00
    Fax: 971 17 64 40
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Maschinelle Übersetzung. Entschuldigung für die Unannehmlichkeiten

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