S’aprova die Einberufung von Subventionen, die in l’any 2011 entsprechen, um die Modernisierung der landwirtschaftlichen Nutzungen zu fördern, d’acord mit l’Ordre der Rätin d’Agricultura und Fischfang, von 18 Dezember 2007, für welche s’estableixen die von der Subventionsgewährung im Rahmen des Land-Entwicklungs-Programms der Balearischen Inseln regulierenden Grundlagen, dass man von 20 Dezember 2007 im Offiziellen Bulletin der Balearischen Inseln núm.188 publizierte.
Territorial-L’àmbit ist d’aplicació der Subventionen die autonome Gemeinschaft der Balearischen Inseln und werden d’aplicació die vorgesehenen Definitionen in l’annex III der anwesenden Resolution sein. Bezüglich jener Definitionen, basierend auf demjenigen realisiert, was das Gesetz 19/1995, von 4 Juli, von Modernisierung der landwirtschaftlichen Nutzungen anordnet, s’hauran d’atendre seine Änderungen oder spätere Ersetzungen.
[Bedingungen zur Einberufung als vollständig ansehen]
1. Nutznießer der Subventionen, die diese Einberufung vorhersieht, können die körperlichen oder juristischen Personen sein, die im Hintermoment des Hilfsantrags oder Moment, wenn er sich anschließend niederlässt, die folgenden Bedingungen vereinen:
1.1. KÖRPERLICHE PERSONEN
a) Die Berücksichtigung von Berufslandwirt oder Landwirt haben.
b) Von einer landwirtschaftlichen Nutzung titular sein, die, eingeschrieben, bevor man sich den Resolutionsvorschlag diktiert, im allgemeinen Register von landwirtschaftlichen Nutzungen der Balearischen Inseln ist. Die Überprüfung dieses Endes wird von Beruf außer gegensätzlicher Demonstration des Bittstellers realisiert werden, da man mit der Präsentierung des Hilfsantrags erteilt eine solche Bevollmächtigung versteht.
c) Vollendet die devuit Jahre haben.
d) Eine ausreichende landwirtschaftliche Befähigung haben. Zu diesen Wirkungen wird er zumindest eine der folgenden Bedingungen erfüllen müssen:
- In Besitz der akademischen Betitelungen des landwirtschaftlichen Zweiges, mindestens von Berufsbildungsniveau von mittelgroßem oder gleichwertigem Grad sein.
- Die landwirtschaftliche Aktivität für eigene Rechnung oder für Rechnung von anderen während zumindest drei Jahre ausgeübt haben.
- Kurse oder Landwirtschaftlichbefähigungsseminare mit einer minimalen Dauer von 75 lectives Stunden realisiert haben. Die Äquivalenz als Ergänzung in der Übung der Aktivität ist 25 Stunden für gearbeitetes Jahr.
e) Im Falle von Berufslandwirt, im Regime der Sozialversicherung, die ihm zusteht, von der landwirtschaftlichen Aktivität aufgenommen sein, die zur Nutzung ausübt.
f) Die minimalen Normen hinsichtlich Umwelt, Hygiene und Tierwohlstands erfüllen.
g) Verpflichten dazu, die landwirtschaftliche Aktivität zur Objektnutzung der Hilfe auszuüben, und dazu, die Investitionen während zumindest fünf vom Gewährungsdatum der Hilfe gezählter Jahre realisiert zu halten, ebenso wie dazu, die Bedingungen und Bedingungen bezüglich der Bedingungen von der Nutzung und vom Nutznießer während der erwähnten Periode forderbar zu halten.
1.2. JURISTISCHE PERSONEN
a) Von einer landwirtschaftlichen Nutzung titular sein, die eingeschrieben ist, bevor sie sich den Resolutionsvorschlag diktiert, im allgemeinen Register von landwirtschaftlichen Nutzungen der Balearischen Inseln, von der zumindest ein Einkommen stammt davon aus den landwirtschaftlichen und komplementären Aktivitäten, gleich oder höher als 25% des IPREM gewinnt und, zumindest, 50% von diesen zur landwirtschaftlichen Aktivität zusteht; oder von einer vorrangigen landwirtschaftlichen Nutzung laut dem titular sein, was das Gesetz 19/1995 von Modernisierung der landwirtschaftlichen Nutzungen anordnet, dass ist eingeschrieben im erwähnten Register, und qualifiziert als vorrangig, bevor man sich den Resolutionsvorschlag diktiert.
b) In seinem sozialen Objekt die Übung der landwirtschaftlichen Aktivität betrachten, zu deren Nutzung er davon titular ist.
c) Die minimalen Normen hinsichtlich Umwelt, Hygiene und Tierwohlstands erfüllen.
d) Verpflichten dazu, die landwirtschaftliche Aktivität zur Objektnutzung der Hilfe auszuüben, und dazu, darin die Investitionen während zumindest fünf vom Gewährungsdatum der Hilfe gezählter Jahre realisiert zu halten, ebenso wie dazu, die Bedingungen und Bedingungen bezüglich der Bedingungen von der Nutzung und vom Nutznießer während der erwähnten Periode forderbar zu halten.
Die maximale Rate, um die ausdrückliche Resolution zu diktieren, ist er aus sechs ab l’acabament der Antragspräsentierungsrate gezählten Monaten.
Die maximale Rate, um über die ausdrückliche Resolution zu benachrichtigen, ist er aus sechs Monaten, ab l’acabament der Rate von Antragspräsentierung und s’ha gezählt, individuell die interessierten Personen zu benachrichtigen.
Negativ
Berufs-Gesuch|Instanz
No
null, Landwirtschaftlich|agrarisch-garantie-grund Und Staudamm Der Balearischen Inseln|häuserblöcke (fogaiba)
Maschinelle Übersetzung. Entschuldigung für die Unannehmlichkeiten