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Landwirtschaftlich|agrarisch-garantie-grund Und Staudamm Der Balearischen Inseln|häuserblöcke (fogaiba)

Zweite Einberufung der zur Installation von jungen Landwirten, Jahr 2010 bestimmten Subventionen

S’aprova die zweite Einberufung von Subventionen, l’any 2010 entsprechend, um die Installation von jungen Landwirten zu fördern, d’acord mit l’Ordre der Rätin d’Agricultura und Fischfang, von 18 Dezember 2007, für welche s’estableixen die von der Subventionsgewährung im Rahmen des Land-Entwicklungs-Programms der Balearischen Inseln regulierenden Grundlagen, dass man von 20 Dezember 2007 im Offiziellen Bulletin der Balearischen Inseln núm.188 publizierte.

Adressaten

Können Nutznießer der Hilfen, die diese Einberufung vorhersieht, die körperlichen Personen sein, die im Moment des Antrags von l’ajuda die folgenden Bedingungen vereinen und die die Tätigkeiten ausführen, daß vierter s’esmenten in l’apartat d’aquesta Resolution:
a) Vollendet die devuit Jahre haben und nicht vierzig davon zum Präsentierungsdatum des Antrags d’ajuda gemacht haben.
b) Die angemessenen Zuständigkeiten und Berufsqualifikation besitzen. Hingegen wird d’adaptació eine maximale Rate von 24 Monaten, ab der Gewährung von l’ajuda gezählt, gewährt werden können, um der erwähnten Bedingung Erfüllung zu geben, wenn er eine Periode braucht, um l’explotació zu schaffen oder umzustrukturieren, vorausgesetzt dass der Unternehmensplan diese Notwendigkeit vorhersieht. Auf jeden Fall wird die erwähnte Rate nicht die 24 vom Datum d’instal·lació gezählten Monate überwinden können.
Er wird sich erfüllt für die erwähnte Bedingung halten, vorausgesetzt dass die Erfüllung d’algun der folgenden Punkte akkreditiert ist:
- Akademische Titel des landwirtschaftlichen Zweiges, mindestens von Niveau von landwirtschaftlicher Berufsbildung von erstem Grad oder dem gestaltgebenden Zyklus von mittelgroßem Grad haben.
- Landwirtschaftliche l’activitat für eigene Rechnung oder für Rechnung d’altres während drei Jahre ausgeübt haben.
- Kurse oder Landwirtschaftlichbefähigungsseminare mit einer minimalen Dauer von 75 lectives Stunden realisiert haben. L’equivalència als Ergänzung in l’exercici von l’activitat ist 25 Stunden für gearbeitetes Jahr.
Wenn man junge d’agricultors behandelt, die nicht in den vorhergehenden Vermutungen eingeschlossen werden können, ein Kurs zuvor d’incorporació in landwirtschaftlicher l’empresa von 75 lectives Stunden in der Rate von zwei Jahren.
c) Den Antrag d’ajuda zuvor zeigen d’iniciar seine Installation oder während der sechs folgenden Monate in l’esmentada Installation, bezüglich welchen s’haurà dasjenige zu berücksichtigen, was den vierten Punkt 2 von l’apartat der anwesenden Resolution einrichtet.
Zu solchen Wirkungen wird berücksichtigen daß ein junger installierter s’ha, ab dem Moment in welchem d’una zum ersten Mal zur exklusiven oder geteilten Berechtigung gelangt, durchführbare landwirtschaftliche Nutzung, die die Risiken und die Haftpflicht annimmt, sozial und Steuer oder zur Mitgliederqualität d’una, Titularkörperschaft d’una durchführbare landwirtschaftliche Nutzung von assoziativem Charakter. Deshalb ist tendrà in Rechnung:
- Das Datum d’alta in l’activitat, den die censal Erklärung weiß.
- Das Datum d’alta d’afiliació im Regime der Sozialversicherung, die zusteht.
- Im Fall d’integració als Mitglied in einer Körperschaft mit juristischer Person, dass d’una zu betiteln landwirtschaftliche Nutzung in Ablauf ist, dem Datum, in dem man seine Zulassung oder Beginn d’activitat als Mitglied bestimmt.
Auf jeden Fall werden nur jene Bittsteller nutznießend von den vorgesehenen Hilfen in dieser Resolution sein können, bezüglich derer sie im Gewährungsmoment von l’ajuda nicht mehr als 18 Monate seit seiner Installation abgelaufen haben.
d) Comprometre’s dazu, landwirtschaftliche l’activitat in l’explotació auszuüben, Objekt von l’ajuda und dazu, die Investitionen während zumindest fünf Jahre, Zähler vom Datum der Gewährung von l’ajuda, so wie dazu realisiert, die Bedingungen und Bedingungen mit Bezug auf die Bedingungen von l’explotació und vom Nutznießer, während der erwähnten Periode forderbar zu halten, zu halten.

Voraussetungen

L’explotació in welcher sie gewollt werden eingliedern er wird die folgenden Bedingungen erfüllen müssen:
a) Die Nutznießer s’hauran d’instal·lar in einer Nutzung, die ein zumindest 1 UTA gleichwertiges Arbeitsvolumen erfordert, wenn er in einer vorrangigen landwirtschaftlichen Nutzung realisiert wird, oder von 0,4 UTA wenn die Installation in einer landwirtschaftlichen Nutzung realisiert wird, oder comprometre’s dazu, zu diesem Volumen in beiden Fällen, in einer maximalen Rate von zwei Jahren seit seiner Installation zu kommen.
b) L’explotació wird die minimalen Normen hinsichtlich Umwelt, Hygiene und Wohlstands der Tiere, übereinstimmend mit der Gemeinschaft- und Nationalvorschrift, im Gewährungsmoment d’aquesta Hilfe erfüllen müssen, außer wann man Hilfe für die Realisierung d’inversions beantragt daß tenguin Tendenz zur Erfüllung d’aquests Bedingungen, in diesem Fall wird eine maximale Rate von 24 Monaten seit der Installation des Jugendlichen, für seine Erfüllung, gewähren können.
c) Dass l’explotació, der er zustimmt, bevor sie sich den Resolutionsvorschlag diktiert, im allgemeinen Register eingeschrieben, landwirtschaftliche d’explotacions der Balearischen Inseln findet. Im Fall d’instal·lació in einer neuen Nutzung wird sich endgültige d’inscripció in Ort die provisorische Inschrift zugeben können, vorausgesetzt dass wenn realisierter s’hagin die entsprechenden Investitionen, geht er zu seiner endgültigen Inschrift über. Die Überprüfung äußerster d’aquest, ebenso wie auch die von der vorrangigen landwirtschaftlichen Bedingung d’explotació, wird d’ofici außer gegensätzlicher Demonstration des Bittstellers da mit der Präsentierung des erteilten Antrags d’ajuda s’entén realisiert werden diese Bevollmächtigung.

3. Die erwähnten allgemeinen Bedingungen werden sich während einer minimalen Rate von fünf Jahren, seit dem Moment der Gewährung, halten.

Maximale Rate für die Resolution

Die maximale Rate, um die ausdrückliche Resolution zu diktieren, ist er aus sechs Monaten ab l’acabament der Antragspräsentierungsrate.

Maximale Rate für die Benachrichtigung

Die maximale Rate, um über die ausdrückliche Resolution zu benachrichtigen, ist er aus sechs Monaten ab l’acabament der Rate von Antragspräsentierung und s’ha, individuell die interessierten Personen zu benachrichtigen.

Schweigen der Verwaltung

Negativ

Einführungs-Form

Berufs-Gesuch|Instanz

Zweck des Verwaltungsweges

No

Liste Vorschriften

Dokumentar-Vereinfachung

Dokumente

Antrags-Präsentierung


    Die interessierten Personen, die erfüllen, die vorgesehenen Bedingungen in dieser Einberufung werden die Anträge zeigen können, daß s’han d’ajustar zum minimalen Inhalt daß Figur in l’annex I, gerichtet an den Präsidenten des Grundes von Landwirtschaftlicher Garantie und Staudamm der Balearischen Inseln und daß s’hauran von in den Registern d’entrada des Grundes zeigen von Landwirtschaftlicher Garantie und Staudamm von den Balearischen Inseln (FOGAIBA), des Präsidentschafts-Ministeriums, der insulars Räte von Mallorca, Menorca, Ibiza und Formentera, oder in irgendwelchem von den Registern dass er l’apartat 4 von l’article 38 des Gesetzes 30/1992 vorhersieht, von 26 November, von juristischem Regime der Verwaltungen, öffentlich und von der Vorgehensweise, administrativ allgemein, und l’article 37 des Gesetzes 3/2003, von 26 März, von juristischem Regime von l’Administració von der autonomen Gemeinschaft der Balearischen Inseln.

    Fristen: Die Antragspräsentierungsrate wird Resolution ab dem Tag folgend vom Datum der Veröffentlichung d’aquesta im BOIB sein und er wird am 4. Februar 2011 aufhören.

    Dokumentation:
    Aquestes sol·licituds han d’adjuntar la següent documentació:
    a)Fotocòpia compulsada del DNI del sol·licitant.
    b)En cas d’incorporació a una entitat jurídica, titular d’una explotació agrària prioritària o no prioritària:
    -Fotocòpia compulsada del NIF de l’entitat jurídica.
    -Fotocòpia compulsada dels estatuts socials correctament inscrits en el registre corresponent o certificat d’inscripció registral dels documents esmentats.
    -Certificat emès per l’òrgan de govern on hi hagi constància de l’admissió, l’aportació i les condicions del jove agricultor com a soci.
    -Fotocòpia compulsada del DNI del representant legal de l’entitat jurídica i document que acrediti aquesta representació.
    c)En el cas de jove agricultor que accedeix com a cotitular a una explotació agrària prioritària o no prioritària:
    -Acord entre el titular i l’agricultor jove en què aquest darrer compartirà les responsabilitats gerencials, els resultats econòmics de l’explotació, els riscs inherents a la seva gestió i les inversions que s’hi realitzin, en una proporció mínima del 50%. Aquest acord haurà de tenir una durada mínima de sis anys i haurà d’estar formalitzat en escriptura pública.
    -Document mitjançant el qual el titular transmeti a l’agricultor jove, almenys, un terç de la seva propietat en els elements que integren la seva explotació, l’ús i aprofitament de la qual hi continuaran integrats. Aquesta transmissió haurà d’estar formalitzada en escriptura pública i inscrita en el Registre de la propietat, si hi estan prèviament inscrites les finques a favor del titular.
    d)Sol·licitud de transferència bancària (imprès TG 002) o document acreditatiu de la titularitat del compte bancari.
    e)Informe de vida laboral emès per la Seguretat Social (Vida laboral), llevat si s’ha presentat per a la justificació de la capacitació professional.
    f)Justificació de la capacitació professional, prevista en el punt 1 b) de l’apartat tercer de la present Resolució, mitjançant la presentació de qualsevol dels documents següents:
    -Fotocòpia compulsada del títol corresponent.
    -Document que acrediti haver realitzat cursos de capacitació agrària.
    -Informe de vida laboral emès per la Seguretat Social.
    g)Declaració de l’IRPF del darrer exercici o certificat de l’Agència Tributària sobre la renda agrària del darrer exercici.
    h)Pla empresarial, en els termes prevists en l’annex III.

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