1. S’aprova die Einberufung d’ajudes bestimmt zu den agroalimentàries Industrien für die Verbesserung der technischen Kapazität von Tiernebenproduktführung d’origen bestimmt nicht zum menschlichen Konsum, vorhergesehen im Kapitel III von dem Königlichen Erlass 1178/2008, d’11 von Juli, der die regulierenden Grundlagen einrichtet, für die Gewährung der bestimmten Hilfsmittel für die Viehnutzungen, die agroalimentàries Industrien und die Nebenproduktführungsetablierungen für die Verbesserung der Kapazität Nebenproduktführungstechnik Tier-d’origen bestimmt nicht zum menschlichen Konsum (BOE Nr. 168, von 12 Juli 2008).
Diese Hilfen werden sich d’acord mit der Verordnung gewähren (CE) Nr. 1998/2006 von der Kommission, von 15 Dezember 2006, zu l’aplicació der Artikel 87 und 88 der Abhandlung zu den Hilfen von minimis, in der Offiziellen Tageszeitung der Europäischen Union tagsüber 28 Dezember 2006 publiziert, bezüglicher.
2. Territorial-L’àmbit d’aplicació d’aquestes Hilfen ist die autonome Gemeinschaft der Balearischen Inseln.
3. Werden d’aplicació die schon in l’article 2 des Königlichen Erlasses 1178/2008 eingesammelten, d’11 von Juli Definitionen sein erwähnt.
1. Können Nutznießer der vorgesehenen Hilfen in dieser Resolution die agroalimentàries Industrien sein, die mit Vorzeitigkeit in l’acabament der Präsentierungsrate der Anträge die folgenden Bedingungen erfüllen, und daß obtenguin die minimale Zeichensetzung daß achter s’indica in l’apartat:
a) Autorisiert und registriert sein, gemäß dem Fall, d’acord mit der folgenden Klassifizierung:
- Im Fall agroalimentàries d’empreses, der Fabrikation gewidmet, Ausarbeitung, Transformation, Verpackung, Verteilung und Nahrungsprodukteinlagerung, haben im Register d’empreses Nahrung eingeschriebene (RGSA) d’estar, d’acord mit dem, was den Königlichen Erlass 1712/1991 begründet, von 29 von November, über Gesundheitsregister d’aliments.
- Im Fall d’escorxadors, in mehr, hat im Register d’explotacions eingeschriebene d’estar Viehzüchterine (ER GIESST), einverstanden der Königliche Erlass 479/2004, von 26 März.
b) Die Erfüllung der umgebungsbezogenen Normen akkreditieren, die d’aplicació sind, insbesondere die mit der Tierführung der Nebenprodukte d’origen verbundenen bestimmt nicht zum menschlichen Konsum erzeugt in seinem Unternehmen.
c) Nicht in der Kategorie d’empresa in Krise, je nach demjenigen, hereinkommen, was die Gemeinschaft-Richtlinien über staatliche Hilfen von Rettung und Umstrukturierung d’empreses in Krise anordnen (2004/C244/02).
d) Im Fall von der im Punkt 1 b betrachteten Hilfen) von l’apartat Viertel, s’ha, ein von einem Akademiker ausgearbeitetes technisches Gedächtnis zu zeigen, akademisch in Disziplin von landwirtschaftlichem oder industriellem Inhalt, wo s’exposi deutlich die Gesamtheit des Projekts, seine Durchführbarkeit und seine Auswirkung in dem Medium, wo er sich entwickelt. Vor allem, s’haurà zu rechtfertigen:
- der neue Teil des Projekts und die Möglichkeiten von Führung und Schätzung der verarbeiteten Nebenprodukte,
- die Natur der Nebenprodukte dazu zu betreiben und l’exposició, von den Schwierigkeiten, bestimmt von Führung, begründet, die sie zeigen.
e) Eine Erklärung, geschrieben oder in elektronischer Unterstützung, über irgendwelche andere Hilfe von während der beiden vorderen Steuerübungen und während Steuer-l’exercici im Lauf empfangener minimis, zeigen einverstanden, was die Verordnung begründet (CE), Nr. 1998/2006 von der Kommission, von 15 Dezember 2006, zu l’aplicació der Artikel 87 und 88 der Abhandlung zu den Hilfen von minimis bezüglicher.
Drei Monate
Die maximale Rate, um zu benachrichtigen, ist die ausdrückliche Resolution aus drei Monaten dazu, von l’acabament der Rate von Antragspräsentierung und s’ha damit zu rechnen, individuell die interessierten Personen zu benachrichtigen. Ein Mal, diese Rate abgelaufen, ohne sich über ausdrückliche Resolution benachrichtigt zu haben, s’entendrà als abgelehnt der Antrag.
Negativ
Berufs-Gesuch|Instanz
No
null, Landwirtschaftlich|agrarisch-garantie-grund Und Staudamm Der Balearischen Inseln|häuserblöcke (fogaiba)
Maschinelle Übersetzung. Entschuldigung für die Unannehmlichkeiten