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Dienst|service Von Pharmazeutischer Anordnung|priesterweihe|regelung

Eröffnungs-Bevollmächtigung und Apothekenbüroablauf

Eröffnungs-Bevollmächtigung neue Apotheken. Fragt für mehr Information zu aquí ab".

Adressaten

Meistbietenden-Apotheker von neuen Apotheken-Büros.

Maximale Rate für die Resolution

6 Monate

Maximale Rate für die Benachrichtigung

.

Schweigen der Verwaltung

Negativ

Einführungs-Form

Teil-Gesuch

Zweck des Verwaltungsweges

No

Beobachtungen

-Gesetz 7/98 von Pharmazeutischer Anordnung
-Erlass 25/1999, von 19 März, für welchen die pharmazeutischen Zonen der Autonomen Gemeinschaft der Balearischen Inseln und der Vorgehensweise für die Apothekenneubürobevollmächtigung gebilligt werden.
-Gesetz 3/2003 von 26 März, von Juristischem Regime der Verwaltung der Autonomen Gemeinschaft der Balearischen Inseln.
-Gesetz 30/1992, von 26 November, von Juristischem Regime der Öffentlichen Verwaltungen und von Allgemeiner Verwaltungs-Vorgehensweise.

Liste Vorschriften

Dokumentar-Vereinfachung

Kompetentes Organ, um zu lösen

Generaldirektor, Allgemeine Richtung Von Wirtschaftlicher Führung Und Apotheke

Gebäude

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    Carrer de Jesús 38 A 07010  Palma
    Tel.: 971 17 73 83
    Fax: 971 17 73 03
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Maschinelle Übersetzung. Entschuldigung für die Unannehmlichkeiten

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