Autoritzar/ Renovar Sektion von optica in einem Apotheken-Büro. Fragt für mehr Information zu aquí ab".
Apotheken-Büro-Schlagzeilen
Art.50 Gesetz 3/2003, 6 Monate
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Teil-Gesuch
No
- Gesetz 7/1998 von Pharmazeutischer Anordnung.
- Befehl des Ministeriums von Gesundheitswesen und Konsum, von 3 Mai 1999, von dem die Bedingungen reguliert werden, die die Optiketablierungen vereinen müssen.
- Erlass 163/1996 von Gesundheitszentrumsbevollmächtigung
- Gesetz 30/1992, von 26 November, von Juristischem Regime der Öffentlichen Verwaltungen und von Allgemeiner Verwaltungs-Vorgehensweise.
- Gesetz 3/2003 von 26 März, von juristischem Regime der Verwaltung von der CAIB
Generaldirektor, Allgemeine Richtung Von Wirtschaftlicher Führung Und Apotheke
Maschinelle Übersetzung. Entschuldigung für die Unannehmlichkeiten