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Dienst|service Von Pharmazeutischer Anordnung|priesterweihe|regelung

Bevollmächtigung/Erneuerung von Sektion von Optica

Autoritzar/ Renovar Sektion von optica in einem Apotheken-Büro. Fragt für mehr Information zu aquí ab".

Adressaten

Apotheken-Büro-Schlagzeilen

Maximale Rate für die Resolution

Art.50 Gesetz 3/2003, 6 Monate

Maximale Rate für die Benachrichtigung

.

Schweigen der Verwaltung

.

Einführungs-Form

Teil-Gesuch

Zweck des Verwaltungsweges

No

Beobachtungen

- Gesetz 7/1998 von Pharmazeutischer Anordnung.
- Befehl des Ministeriums von Gesundheitswesen und Konsum, von 3 Mai 1999, von dem die Bedingungen reguliert werden, die die Optiketablierungen vereinen müssen.
- Erlass 163/1996 von Gesundheitszentrumsbevollmächtigung
- Gesetz 30/1992, von 26 November, von Juristischem Regime der Öffentlichen Verwaltungen und von Allgemeiner Verwaltungs-Vorgehensweise.
- Gesetz 3/2003 von 26 März, von juristischem Regime der Verwaltung von der CAIB

Liste Vorschriften

Dokumentar-Vereinfachung

Kompetentes Organ, um zu lösen

Generaldirektor, Allgemeine Richtung Von Wirtschaftlicher Führung Und Apotheke

Gebäude

  • Dienst|service Von Pharmazeutischer Anordnung|priesterweihe|regelung
    Carrer de Jesús 38 A 07010  Palma
    Tel.: 971 17 73 83
    Fax: 971 17 73 03
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Maschinelle Übersetzung. Entschuldigung für die Unannehmlichkeiten

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