Logo del Govern de les Illes Balears

Fortgeschrittene Suche

Landwirtschaftlich|agrarisch-garantie-grund Und Staudamm Der Balearischen Inseln|häuserblöcke (fogaiba)

Unterstützungs-Hilfsmittel für die Fischerlaienbruderschaften der Balearischen Inseln, Jahr 2011

1. S’aprova, für l’any 2011, die Einberufung d’ajudes, für die Fischerlaienbruderschaften für die Beteiligung in den veranlassten Ausgaben von der Realisierung der gewöhnlichen Aktivitäten bestimmt, eigene d’aquestes Körperschaften, vor allem in dem bezüglich Bearbeitung d’altes und Rückgangs seiner Mitglieder, Verkaufsführung, Bildung und Mitarbeit hinsichtlich Meeresreserveführung, grundsätzlich; d’acord, mit das l’Ordre der Rätin d’Agricultura begründet und von 10 März 2005 Fischt, für welche s’estableixen die von den Subventionen in den Bereichen regulierenden Grundlagen landwirtschaftlich und Fischdampfer, publiziert im Offiziellen Bulletin der Balearischen Inseln Nr. 43, von 17 März 2005.
2. Territorial-L’àmbit wird d’aplicació der Hilfen die autonome Gemeinschaft der Balearischen Inseln sein.

Adressaten

1. Können Nutznießer der vorgesehenen Hilfen in dieser Resolution von 2 Juni, die Fischerlaienbruderschaften der Balearischen Inseln, sein, basierend auf dem gebildet, was den Erlass 61/1995 vorhersieht (BOIB Nr. 80, von 24 Juni 1995), der sie im Offiziellen Register von Fischer-Laienbruderschaften und von seinen Verbänden eingeschrieben sind, der er von der Allgemeinen Richtung von Fischfang abhängt, und der die Verpflichtungen erfüllen, die se’n ableiten, und dass darüber hinaus der Rest von vorgesehenen Bedingungen in l’article 2 von l’esmentada Befehl der Rätin d’Agricultura erfüllt und er Fischt, von 10 März 2005.
2. Die allgemeinen Bedingungen eingerichtet im Punkt 1 vorhergehenden s’hauran mit Vorzeitigkeit zur Beendigung der Präsentierungsrate der Anträge und s’hauran zu erfüllen, während einer Rate nicht niedriger als ein Jahr dazu zu unterhalten, vom Datum der Resolution zu zählen, von Gewährung von l’ajuda.
3. Werden Nutznießer der vorgesehenen Subventionen in dieser Resolution nicht die Laienbruderschaften sein können, über die einiges der festgelegten Verbote in die Abschnitte 1 und 2 von l’article 10 des legislativen Erlasses 2/2005 zusammenkommt, von 28 Dezember, für welchen s’aprova der vom Subventions-Gesetz umgeschmolzene Text. Die Rechtfertigung, nicht incurs in den festgelegten Verboten zu sein, wird auf die Art vorgesehen in l’apartat 6 von erwähntem l’article 10 des legislativen Erlasses 2/2005, von 28 Dezember, gemacht werden.
4. D’acord mit dem, was l’article 10.1 e anordnet) vom legislativen Erlass 2/2005, von 28 Dezember wird meinen dass die Nutznießer sich auf dem Laufenden von den Steuerverpflichtungen und mit der Sozialversicherung fühlen, wenn er überprüft wird, was l’article 38 des Erlasses 75/2004, von 27 d’agost anordnet, dass er bestimmte Aspekte vom allgemeinen Finanz-Gesetz und Budgetgesetzen der autonomen Gemeinschaft der Inseln entwickelt Balearisch; so wie auch die Artikel 18 und 19 des Königlichen Erlasses 887/2006, von 21 Juli, für welchen s’aprova die Verordnung des Gesetzes 38/2003, von 17 November, Subventionsgeneral. Der Umstand d’estar auf dem Laufenden mit den Steuer-, Staatlich- und Autonomverpflichtungen, und mit der Sozialversicherung wird vereinbaren müssen - mit Vorzeitigkeit akkreditiert -, sich den Gewährungsresolutionsvorschlag zu diktieren.
Die Überprüfung der Erfüllung der erwähnten Bedingung wird seitens des FOGAIBA und/oder des Präsidentschafts-Ministeriums realisiert werden, da die Präsentierung des Antrags l’autorització davon für seine Überprüfung, außer ausdrücklicher Demonstration dagegen darstellt. Wenn der Antragsteller von l’ajuda nicht dazu gezwungen ist, die Erklärungen oder Dokumente, dazu zu zeigen, dass die vorhergehenden Verpflichtungen berichtet werden, s’acreditarà seine Erfüllung mittels einer verantwortlichen Erklärung.
5. Übereinstimmend mit dem, was l’article 27 des Gesetzes 12/2006 anordnet, von 20 September, für die Frau, werden Nutznießer der vorgesehenen Subventionen in dieser Resolution auch nicht die bestraften körperlichen oder juristischen Personen oder Verurteilte für feste Verwaltungsresolution oder gerichtliches Urteil für salarial Diskriminierung, moralische Belagerung oder irgendwelchen anderen Ungleichvereinbarungstyp, auf Grund von Sex, in l’àmbit der Arbeitsbeziehungen sein können.

Voraussetungen

1. Sind Verpflichtungen von den Nutznießern die in l’article 11 des vom Subventions-Gesetz, in l’article 15 von l’Ordre der Rätin d’Agricultura und Fischfang, von 10 März 2005 umgeschmolzenen Textes eingerichteten für welche s’estableixen die von den Subventionen in den Bereichen regulierenden Grundlagen landwirtschaftlich und Fischdampfer, und jene, die Erlass 61/1995, von 24 Juni, von der Erfüllung von demjenigen ableiten, was l’esmentat vorhersieht, von den hervorragenden assoziativen Körperschaften regulierend.
2. Zusätzlich zu dem, was den vorhergehenden Paragraphen vorhersieht, werden die Nutznießer zu gezwungen sein:
a) Anordnen und ein System unterhalten Informatik-d’interconnexió für Belieferung von Angaben mit der Allgemeinen Richtung von Fischfang, d’acord mit den Anweisungen, die die Allgemeine Richtung von Technologie in dieser Materie diktiert, und Kommunikationen der Regierung der Balearischen Inseln.
b) D’una anordnen Informatikanwendung, für die Führung d’una Datenbank, daß s’haurà, pro Tag zu behaupten, und in welcher, mindestens, s’haurà, die folgende Information anzuweisen:
- Sektion d’armadors: Name der Schlagzeile von l’embarcació oder Schiffen, seinem Namen und seinem Kennzeichen und Ort d’amarrament. Im Falle von Gesellschaften s’haurà, darüber hinaus anzuweisen, sein Name und Typ, Adresse von der Schlagzeile oder von der Gesellschaft und Name von jedem der von der Gesellschaft integrierenden Mitglieder.
- Arbeiter-Sektion des Meeres: s’hauran, die der Arbeiter bezüglichen Angaben anzuweisen, dass d’alta als Arbeiter des Meeres, mit Angabe vom Namen, NIF, Adresse und Berufskategorie, ebenso wie des Rückgangs sind, der produziert wird.
Im Falle dass eine Person beide Bedingungen zur Schau stellt, werden seine Angaben zu den beiden Sektionen konsigniert werden müssen.
Die der Arbeiter-Sektion des Meeres bezüglichen Angaben, in diesem Abschnitt gezeigt, werden der Allgemeinen Richtung von Fischfang geliefert werden müssen, der vom Präsidentschafts-Ministerium abhängt, mit dem Kreislauf daß s’indiqui, indem das organische Gesetz 15/1999, von 13 Dezember, hingegen von Persönlichcharakterangabenschutz von demjenigen berücksichtigt wird, was er anordnet.
c) Seine Mitglieder all jener Fragen deren informieren, mit dem Ziel d’afavorir und irgendwelche zu l’activitat bezügliche Aktion verbessern Staudamm, tenguin Kenntnis, oder sie wird sie von der Allgemeinen Richtung von Fischfang geliefert.
d) Mit der Allgemeinen Richtung von Fischfang in l’organització von irgendwelchem Typ von Lehrgängen Mitarbeiten, die d’interès für seine Mitglieder sind.
e) Seinen Gesellschaftern die ganze notwendige Unterstützung, mit l’objecte, ermöglichen, einen besseren angemessenen Zugang und Führung von den Akten d’ajudes zu ermöglichen, die bearbeitet werden, im Rahmen des Europäischen Grundes von Fischfang (FEP).

Maximale Rate für die Resolution

Die maximale Rate ist er um die Resolution zu diktieren ausdrücklich von drei Monaten dazu, von l’acabament der Antragspräsentierungsrate zu zählen.

Maximale Rate für die Benachrichtigung

Die maximale Rate ist er um über die Resolution zu benachrichtigen ausdrücklich von drei Monaten dazu, von l’acabament der Antragspräsentierungsrate zu zählen, und über sie werden die Betroffenen individuell benachrichtigt werden.

Schweigen der Verwaltung

Negativ

Einführungs-Form

Berufs-Gesuch|Instanz

Zweck des Verwaltungsweges

No

Liste Vorschriften

Dokumentar-Vereinfachung

Dokumente

Antrags-Präsentierung


    Die Anträge d’ajuda, die s’ajustaran zu dem minimalen Inhalt, der in l’annex I erscheint, hat an den Präsidenten vom FOGAIBA gerichtete d’anar.

    Fristen: Die Antragspräsentierungsrate der mittels dieser Resolution einberufenen Hilfen wird ab dem Tag folgend von seiner Veröffentlichung bis zu 15. März 2011 sein.

    Ort : Die Anträge müssen im Register d’entrada gezeigt werden vom FOGAIBA, vom Präsidentschafts-Ministerium oder in irgendwelchen von den Registern der l’article 38.4 des Gesetzes 30/1992 vorhersieht, von 26 November, von juristischem Regime der öffentlichen Verwaltungen und von der allgemeinen Verwaltungsvorgehensweise.

    Dokumentation:
    Die Anträge haben d’adjuntar die folgende Dokumentation:
    a) Beglaubigte Fotokopie vom NIF von beantragendem l’entitat.
    b) Beglaubigte Fotokopie vom DNI des gesetzlichen Vertreters von l’entitat.
    c) Von den sozialen Statuten beglaubigte Fotokopie.
    d) Dokument, akkreditiv von der Vertretung, mit der man den Antrag unterschreibt.
    e) Antrag von Banküberweisung (Formular TG002) oder von der Berechtigung der Bankrechnung akkreditives Dokument.
    f) Vom Sekretär von l’entitat über die Angaben ausgestrahlte Bescheinigung daß anschließend s’indiquen:
    - Gesamtes Volumen von Verkäufen, von l’any 2010, in Kilogramm ausgedrückt und in Euro.
    - Zahl von Mitgliedern während der Jahre 2009 und 2010.
    - Ausstrahlung von zu l’any 2010 bezüglichen Verkaufsnoten, vorausgesetzt dass diese Information direkt der Allgemeinen Richtung von Fischfang gesandt worden ist.

Kompetentes Organ, um zu lösen

null, Landwirtschaftlich|agrarisch-garantie-grund Und Staudamm Der Balearischen Inseln|häuserblöcke (fogaiba)

Gebäude

  • Landwirtschaftlich|agrarisch-garantie-grund Und Staudamm Der Balearischen Inseln|häuserblöcke (fogaiba)
    C/ dels Foners, 10 07006  Palma
    Tel.: 971 17 66 66
Karte  -  RSS  -  Motiv

Maschinelle Übersetzung. Entschuldigung für die Unannehmlichkeiten

© Govern de les Illes Balears