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Landwirtschaftlich|agrarisch-garantie-grund Und Staudamm Der Balearischen Inseln|häuserblöcke (fogaiba)

Hilfen für die Entwicklung von neuen Märkten und Kampagnen von Förderung für Produkte des Fischfangs und l’aqüicultura, Jahr 2010

Die Objekthilfen der anwesenden Einberufung haben als Ziel die öffentliche Finanzierung der Tätigkeiten d’interès, dafür bestimmt, eine Politik von Qualität und Schätzung, der Entwicklung von neuen Märkten oder Kampagnen von Förderung für die Produkte des örtlichen Fischfangs und l’aqüicultura, unter ihnen zu applizieren:
a) Förderung des Konsums
b) Bewusstseinsbildung für den Schutz der Mittel
c) Außen-Projektion
d) Förderung der Qualität

Adressaten

Werden Nutznießer der mittels dieser Resolution einberufenen Hilfen die öffentlichen Verwaltungen, die Unternehmen und öffentliche oder private Körperschaften, die Organisationen von Fischdampferherstellern und assoziative Körperschaften vom Fischdampferbereich und von l’aqüicultura sein können, daß tenguin der Steuerwohnsitz in den Balearischen Inseln, im Moment der Präsentierung von den sol•licituds und die die Tätigkeiten der anwesenden Resolution ausführen.

Maximale Rate für die Resolution

Sechs Monate.

Maximale Rate für die Benachrichtigung

Die maximale Rate, um zu diktieren und zu benachrichtigen, ist die ausdrückliche Resolution aus sechs Monaten ab l’acabament der Rate von Präsentierung von sol•licituds und s’ha, individuell die interessierten Personen zu benachrichtigen. Dass diese Zeit abgelaufen hat, ohne sich über die ausdrückliche Resolution benachrichtigt zu haben, wird die interessierte Person als abgelehnt verstehen können seine sol•licitud.

Schweigen der Verwaltung

Negativ

Einführungs-Form

Berufs-Gesuch|Instanz

Zweck des Verwaltungsweges

No

Liste Vorschriften

Dokumentar-Vereinfachung

Dokumente

Antrags-Präsentierung


    Die interessierten Personen, die die vorgesehenen Bedingungen in dieser Einberufung erfüllen, werden präsentieren können die sol•licituds, dass sie den minimalen Inhalt haben müssen werden, der in l’annex I erscheint, an den Präsidenten des Grundes gerichtet gehen von Landwirtschaftlicher Garantie und Staudamm der Balearischen Inseln und sich im Register vom FOGAIBA, im Register des Präsidentschafts-Ministeriums oder in irgendwelchem von den Registern der l’article 38.4 des Gesetzes 30/1992 vorhersieht, von 26 November, von juristischem Regime der öffentlichen Verwaltungen und von der allgemeinen Verwaltungsvorgehensweise einfinden.

    Fristen: Die Präsentierungsrate von sol•licituds der mittels dieser Resolution einberufenen Hilfen wird ab dem Tag folgend vom Datum der Veröffentlichung sein und er wird den 29 d’octubre von 2010 beenden.

    Dokumentation:
    Diese sol•licituds haben d’adjuntar die folgende Dokumentation:
    a) Beglaubigte Fotokopie vom DNI, NIF oder NIE vom sol•licitant.
    b) Beglaubigte Fotokopie vom DNI des gesetzlichen Vertreters, wenn n’és der Fall.
    c) Fotokopie, vom Dokument, wesentlich von l’entitat oder gebührend im entsprechenden Register eingeschriebenen sozialen Statuten beglaubigt, oder registral Bescheinigung d’inscripció der erwähnten Dokumente.
    d) Dokument, akkreditiv von der Vertretung, mit der handelt, wer die sol•licitud unterschreibt, wenn n’és der Fall. Diese Beglaubigung hat d’estar gültig im Moment von der sol•licitud.
    e) Im Fall d’agrupacions ohne juristische Person, auch s’ha d’aportar:
    - Dokument, in dem die Normen oder die Ablaufregelung widergespiegelt werden, die all die Mitglieder abonniert haben.
    - Beglaubigte Fotokopie vom DNI von den verbundenen Personen und vom NIF von l’agrupació, in dem Fall, den se’n anordnet.
    - Dokument, von all den Mitgliedern von l’agrupació abonniert, worin die Verpflichtungen d’execució sich ausdrücklich erscheinen gelassen werden, die jeder annimmt.
    - Stellvertretende Ernennung d’un oder einmaliger Bevollmächtigter von l’agrupació, mit ausreichender Macht, um die Verpflichtungen zu erfüllen, die l’agrupació als Nutznießerin entsprechen.
    - Von all den Mitgliedern von l’agrupació abonniertes Dokument worin man sich die Verpflichtung feststehen lässt, l’agrupació nicht aufzulösen, bevor er die Vorschriftenrate abgelaufen hat, dass l’article 22 des legislativen Erlasses von 24 Juni 1/2005 vorhersieht für welchen s’aprova der vom Finanz-Gesetz der Gemeinschaft umgeschmolzene Text autonom von den Balearischen Inseln, und den Artikeln 57 und 60 des legislativen Erlasses 2/2005, von 28 Dezember, für welchen s’aprova der vom Subventions-Gesetz umgeschmolzene Text.
    f) Sol•licitud von Banküberweisung (Formular TG002) oder von der Berechtigung der Bankrechnung akkreditives Dokument. Im Fall d’agrupacions ohne juristische Person wird die sol•licituds von Banküberweisung jedes Mitglied von l’agrupació zeigen müssen.
    g) Budget oder Pro-Form-Rechnungen der Tätigkeiten dazu zu realisieren. Wenn die Menge die 12.000,00 Euro im Falle von Gutbelieferung d’equipament oder Dienstleistung, drei Budgets oder Pro-Form-Rechnungen übertrifft.
    h) Deskriptives und detailliertes Gedächtnis der Tätigkeiten dazu zu realisieren.
    i) Wenn n’és der Fall, Plan d’actuació für die wirksame Gleichheit von Frauen und Männer.
    j) Irgendwelche andere Dokumentation als notwendiger s’estimi.

Kompetentes Organ, um zu lösen

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    C/ dels Foners, 10 07006  Palma
    Tel.: 971 17 66 66
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