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Technische Zusammenarbeit

Es handelt sich um eine in den Artikeln 48 zu 53 des Gesetzes 16/2006 regulierte Zusammenarbeit von technischem Typ mit anderen öffentlichen Verwaltungen. Die Stadträte, die nicht über das kompetente technische Personal verfügen, müssen beantragen die technische Zusammenarbeit in erstem Ort vom entsprechenden insular Rat und von der Inneren autonomen Gemeinschaft der Balearischen Inseln, durch das Innovations-Ministerium, und Justiz in jenen Vermutungen worin, der insular Rat, wie Akteurinnenverwaltung und Mithelferin nicht über das kompetente technische Personal verfügt um das konkrete Wirken ausführen, das der bestimmte Fall erfordert. Auch wird die technische Zusammenarbeit des Ministeriums von Innovation, Innerem und Justiz für die zeitlichen nicht permanenten Aktivitäten verlangt werden können

Maximale Rate für die Resolution

In den 5 folgenden Tagen im Empfang der Petition wird die Allgemeine Richtung von Innerem in einer Rate, nicht höher als 10 Tage, die Praxis ordnen, und wird in diesen Wirkung das kompetente technische Personal bestimmen, der charakteristisch sein können wird oder mittels des Vertragsabschlusses von Consultingfirma oder entsprechender technischer Anwesenheit bestimmt. Ein Mal praktiziert das erforderte Wirken, und in einer Rate, nicht höher als 5 Tage, wird das Ergebnis zur Kommunalverwaltung mit Angabe des Betrags, der sich anschließen muss und von der Rate, kommunizieren, um es zu bezahlen. (Artikel 50.2, 50.3, und 52 vom Gesetz 16/2006).

Maximale Rate für die Benachrichtigung

In den 5 folgenden Tagen im Empfang der Petition wird die Allgemeine Richtung von Innerem in einer Rate, nicht höher als 10 Tage, die Praxis ordnen, und wird in diesen Wirkung das kompetente technische Personal bestimmen, der charakteristisch sein können wird oder mittels des Vertragsabschlusses von Consultingfirma oder entsprechender technischer Anwesenheit bestimmt. Ein Mal praktiziert das erforderte Wirken, und in einer Rate, nicht höher als 5 Tage, wird das Ergebnis zur Kommunalverwaltung mit Angabe des Betrags, der sich anschließen muss und von der Rate, kommunizieren, um es zu bezahlen. (Artikel 50.2, 50.3, und 52 vom Gesetz 16/2006).

Schweigen der Verwaltung

Aufgebraucht die Raten ohne Antwort seitens der Allgemeinen Richtung von Innerem, Notfällen und Justiz, wird die Verwaltung requerent die notwendige technische Hilfe abschließen können (Artikel 50.4 des Gesetzes 16/2006).

Einführungs-Form

Teil-Gesuch

Zweck des Verwaltungsweges

No

Liste Vorschriften

Dokumentar-Vereinfachung

Kompetentes Organ, um zu lösen

Generaldirektor, Allgemeine Richtung|leitung|steuerung Von Innerem, Notfällen Und Justiz|gerechtigkeit

Gebäude

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    Tel.: 971 17 64 00
    Fax: 971 17 64 24
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Maschinelle Übersetzung. Entschuldigung für die Unannehmlichkeiten

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