S’aprova die Einberufung der bestimmten Hilfsmittel für die Zitrusfrüchteplantagenwiederumwandlung, für l’any 2012, im Rahmen dessen, was den Königlichen Erlass 1799/2008 begründet, von 3 November, für welchen s’estableixen die für die Plantagenwiederumwandlung bestimmten regulierenden Grundlagen für die Gewährung d’ajudes von bestimmten Zitrusfrüchten, im BOE Nr. publiziert. 266, von 4 November, von 2008 und vom Königlichen Erlass 75/2009 modifiziert, von 30 Januar (BOE Nr. 27, von 31 Januar 2009) und für den Königlichen Erlass 1787/2011, von 16 Dezember (BOE Nr. 303 von 17 Dezember 2011).
Es bildet l’objecte der anwesenden Einberufung, in den Nutzungen von Orangen, satsumes, clementines, allgemeinen Hybrid-, Mandarinmandarinen, Zitronen und Zitronaten, die Wiederumwandlung der Plantagen mittels der Veränderung von Vielfalt, Klon oder Art zu fördern.
Territorial-L’àmbit d’aplicació d’aquestes Hilfen wird die autonome Gemeinschaft der Balearischen Inseln sein.
Können Nutznießer der Hilfen die Schlagzeilen der landwirtschaftlichen Nutzungen sein der die vorgesehenen Tätigkeiten in l’apartat Viertel der anwesenden Resolution ausführen und der zu Datum der Beendigung der Antragspräsentierungsrate sind im allgemeinen Register eingeschrieben landwirtschaftliche d’explotacions der Balearischen Inseln (RGEA), die Flachen d’un von Wiederumwandlung anordnen und einige der Bedingungen erfüllt, die im folgenden Abschnitt in Verbindung stehen.
a) In einer Organisation von Herstellern aufgenommen sein, d’ara vorne OPFH, gesetzlich anerkannt gemäß der Verordnung (CE) Nr. 1234/2007 von dem Rat, von 22 d’octubre von 2007, der man eine allgemeine Organisation von landwirtschaftlichen Märkten schafft, und s’estableixen bestimmte Dispositionen für bestimmte landwirtschaftliche Produkte (Einmalige Verordnung für die OCM).
b) In einer Organisation von Herstellern oder zu einer Gruppierung von Herstellern aufgenommen sein, d’ara vorne OPFH, von den erwähnten in den Abschnitten 2 und 4 von l’article 203 Zugabe der Verordnung (CE) Nr. 1234/2007 vom Rat, von 22 d’octubre von 2007.
c) Nicht in einer OPFH aufgenommen sein und daß:
1r. Kommerzialisieren Sie seine Produktion, Beleg, den d’instal·lacions von Konditionierung der Produktion anordnen,
2n. o
i) Rechtfertigen Sie dass seine Zitrusfrüchte, während der drei vorherigen Jahre zur Wahrnehmung von l’ajuda, a través d’una OPFH oder d’una andere Körperschaft kommerzialisiert haben, die d’alta in l’IAE, für comercialitzadora l’activitat gegeben ist, oder
ii) Dass sie eine Vereinbarung für die Kommerzialisierung seiner Zitrusfrüchte während der drei folgenden Jahre zur Wahrnehmung von l’ajuda, mit diesen Körperschaften präsentieren. Im Falle dass der Nutznießer nicht über mehr Obst als jene, verfügt, die von der Plantage kommt, die er umgestalten muss, wird diese Vereinbarung während der drei folgenden Jahre in seinem Eingang in Produktion vom Obst der neuen Plantage sein.
Die maximale Rate ist er um die Resolution zu diktieren ausdrücklich von sechs Monaten dazu, von l’acabament der Antragspräsentierungsrate zu zählen.
Die maximale Rate, um zu benachrichtigen, ist die ausdrückliche Resolution aus sechs Monaten dazu, von l’acabament der Rate von Antragspräsentierung und s’ha damit zu rechnen, individuell die interessierten Personen zu benachrichtigen.
Negativ
Berufs-Gesuch|Instanz
No
null, Landwirtschaftlich|agrarisch-garantie-grund Und Staudamm Der Balearischen Inseln|häuserblöcke (fogaiba)
Maschinelle Übersetzung. Entschuldigung für die Unannehmlichkeiten