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Landwirtschaftlich|agrarisch-garantie-grund Und Staudamm Der Balearischen Inseln|häuserblöcke (fogaiba)

Hilfen für die Herstellergruppierungen in den Bereichen oví und caprí, für l’any 2012

S’aprova die Einberufung d’ajudes für l’any 2012, um die Reform und vollständige Angemessenheit der Bereiche oví und caprí a través zu fördern d’agrupacions von Herstellern, in Anwendung des Königlichen Erlasses 104/2008, d’1 von Februar, für welchen s’estableixen die regulierenden Grundlagen für die Gewährung der Subventionen zu den Herstellergruppierungen in den Bereichen oví und caprí (BOE Nr. 29, von 2 Februar 2008).

Unter dem Datum von 18.09.2012 hat man im Boib Nr. publiziert. 137 die Resolution von dem Präsidenten des Grundes von Landwirtschaftlicher Garantie und Staudamm der Balearischen Inseln (FOGAIBA) von 11 September 2012 für welche man den vorgesehenen Kredit zur Resolution des Präsidenten des Grundes erhöht von Landwirtschaftlicher Garantie und Staudamm der Balearischen Inseln (FOGAIBA), von 14 Dezember 2011 für welchen Hilfen für die Herstellergruppierungen in den oví-Bereichen einberufen werden, und caprí, für das Jahr 2012.

Territorial-L’àmbit d’aplicació d’aquestes Hilfen ist die autonome Gemeinschaft der Balearischen Inseln.

Adressaten

Können Nutznießer der vorgesehenen Hilfen in dieser Resolution die Gruppierungen von Herstellern im oví Bereich und vorgesehenen caprí im Punkt 3 d’aquest Abschnitt sein, den mit Vorzeitigkeit zum Datum d’acabament der Präsentierungsrate der Anträge die Bedingungen vereinen, die im folgenden Abschnitt in Verbindung stehen.

Voraussetungen

a) Tenguin juristische Person und der in der autonomen Gemeinschaft der Balearischen Inseln aufgestellte soziale Sitz.
b) Seien Sie von Herstellern zusammengesetzt in Aktivität der oví-Bereiche und caprí, zur autonomen Gemeinschaft der Balearischen Inseln aufgestellt, die in seiner Gesamtheit einen angemessenen Zensus mit l’objecte seiner Aktivität darstellen, dessen minimale Wert von Reproduktionsgeräten er betrachtet im Punkt 4 der abgelegenen Gegenwart ist.
c) Mit dem Ziel sind d’adaptar, von gemeinsamer Art und d’acord mit den Zielen der allgemeinen Organisationen von Markt, der Produktion seiner Mitglieder zu den Anforderungen des Marktes, insbesondere mittels der Konzentration von l’oferta, der Reduktion von costs und der Verbesserung der Qualität, geschaffen worden.
d) Ordn d’almenys ein Zentrum von Vereinheitlichung und/oder Kommerzialisierung gemeinsam an.
S’entendrà für Kommerzialisierungszentrum irgendwelche Installation, die die Instandsetzung von allgemeinen Diensten für die gruppierten von der Vereinheitlichung von mens verschiedenen impliziert, wie zum Beispiel: die Punkte von Versammlung und Zentren von Herde in Zonen von schwieriger Orografie eingesammelt, von der seine Einschiffung in Transportmitteln erlaubt, dass sie die Wohlstandbedingungen erfüllen; auch die Zentren von Reproduktionsgeräten, wo Hengste d’alta Qualität unterhalten können, gemeinsam erworben, um die genetische Verbesserung der gruppierten Nutzungen zu begünstigen.
Auf jeden Fall werden die Dienste von Verkauf und Verteilung von Rohstoffen für Ernährung, d’abonaments, Veterinärmedikamenten, etc., oder irgendwelcher andere geschäftliche Dienst nicht für Kommerzialisierungszentren gehalten werden.
S’entendrà für Vereinheitlichung, l’obtenció von homogenen Schüben von mens oder Zicklein, die ihnen, ordentlich in Aussichten zu mästen, zu seinem Opfer, für Gewichte, Alter erlaubt, und produktive Eignung in einer permanenten Installation oder Vereinheitlichungszentrum.
e) Ordnen Sie seinen sozialen d’una mit genug Kapazität von Führung an, um die verschiedenen Dienste zu unterbringen.
f) Daß alle der von l’agrupació integrierende Hersteller erfüllen sie die Bedingungen von l’annex I der Verordnung (CE) Nr. 70/2001 von der Kommission, von 12 Januar 2001, zu l’aplicació der Artikel 87 und 88 der Abhandlung CE zu den staatlichen Hilfen in den kleinen und mittelgroßen unternommenen bezüglicher.
g) Gruppier, zumindest, zwei Hersteller in Aktivität in den Bereichen oví und caprí.

Maximale Rate für die Resolution

Die maximale Rate ist er um die Resolution zu diktieren ausdrücklich von sechs Monaten dazu, von l’acabament der Antragspräsentierungsrate zu zählen.

Maximale Rate für die Benachrichtigung

Die maximale Rate, um zu benachrichtigen, ist die ausdrückliche Resolution aus sechs Monaten dazu, von l’acabament der Rate von Antragspräsentierung und s’ha damit zu rechnen, individuell die interessierten Personen zu benachrichtigen.

Schweigen der Verwaltung

Negativ

Einführungs-Form

Berufs-Gesuch|Instanz

Zweck des Verwaltungsweges

No

Liste Vorschriften

Dokumentar-Vereinfachung

Dokumente

Antrags-Präsentierung.


    Die Anträge d’ajuda, die s’ajustaran zu dem minimalen Inhalt, der in l’annex I erscheint, hat an den Präsidenten vom FOGAIBA gerichtete d’anar.

    Fristen: Die Antragspräsentierungsrate wird ab dem folgenden Tag des Veröffentlichungsdatums d’aquesta Resolution bis zu dem 30 d’abril von 2012 sein.

    Ort : Diese Anträge s’han, im Register zu zeigen, vom FOGAIBA, vom Ministerium d’Agricultura, Umwelt und Gebiet oder in irgendwelchen von den Registern der l’article 38.4 des Gesetzes 30/1992 vorhersieht, von 26 November, von juristischem Regime der öffentlichen Verwaltungen und von der allgemeinen Verwaltungsvorgehensweise.

    Dokumentation:
    Diese Anträge, deren Modell mittels der Webseite http://www.caib.es erhalten werden können wird, haben d’adjuntar die folgende Dokumentation:
    a) Beglaubigte Fotokopie vom NIF des Antragstellers.
    b) Beglaubigte Fotokopie vom DNI des gesetzlichen Vertreters, wenn n’és der Fall.
    c) Fotokopie, von den sozialen Statuten, richtig im entsprechenden Register eingeschrieben, beglaubigt, wenn n’és der Fall.
    d) Beglaubigung der Vertretung, mit der er handelt, der unter unterzeichnend vom Antrag, wenn n’és der Fall.
    e) Antrag von Banküberweisung (Formular TG002) oder von der Berechtigung der Bankrechnung akkreditives Dokument.
    f) Beglaubigung, d’almenys anzuordnen, ein Zentrum von Vereinheitlichung und/oder Kommerzialisierung gemeinsam.
    g) Beglaubigung, seinen sozialen d’una mit genug Kapazität von Führung anzuordnen, um die verschiedenen Dienste zu unterbringen.
    h) Aktualisierte Liste der von l’agrupació integrierenden Hersteller.
    i) Beglaubigung dass all die von l’agrupació integrierenden Hersteller die Bedingungen von l’annex I der Verordnung erfüllen (CE) Nr. 70/2001 von der Kommission, von 12 Januar 2001, zu l’aplicació der Artikel 87 und 88 der Abhandlung CE zu den staatlichen Hilfen in den kleinen und mittelgroßen unternommenen, die aus einer Erklärung, verantwortlich für kompetenten l’òrgan von beantragendem l’entitat bestehen können wird, bezüglicher.
    j) Wirkungen d’acreditar zugehörige Dokumentation die objektiven Kriterien von Gewährung der Subvention, wenn er geschieht.
    k) Verfassungs-Programm daß ha d’incloure:
     Deskriptives Gedächtnis des Programms
     Mittel-Erklärung
    l) Fünfjähriger Plan d’inversions: der Kalender von Instandsetzung wird d’infraestructures und Dienste, ebenso wie den Finanzierungsplan detaillieren. In Fall daß schon mit vorhergehenden Einberufungen gezeigter s’hagi, wird ausreichend l’actualització von entsprechendem l’anualitat sein.
    m) Von der individuellen Verpflichtung der von l’agrupació integrierenden Hersteller akkreditives Dokument, da zu verbleiben zu der weniger fünf Jahre und seinen Rückgang mit einer minimalen Vorwegnahme von zwölf Monaten zu seinem wirksamen Datum mitzuteilen.
    n) Bescheinigung und Detail der Hersteller, von l’agrupació integrierend, die auf gemeinsame Art seine Produktion d’oví kommerzialisieren.

Kompetentes Organ, um zu lösen

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Gebäude

  • Landwirtschaftlich|agrarisch-garantie-grund Und Staudamm Der Balearischen Inseln|häuserblöcke (fogaiba)
    C/ dels Foners, 10 07006  Palma
    Tel.: 971 17 66 66
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